Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Neuenkirchen ist bemüht, ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit verlangt das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domänen: https://www.dasneuenkirchen.de und https://www.heidetouristik-neuenkirchen.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist gem. dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-RL EU-Richtlinie 2016/2102) fast vollständig vereinbar.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt
Ausreichende Kontraste/Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign). Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten wird unterstützt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung:
Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher keine Übertragung in ein barrierefreies Format ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung:
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung.
Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Begründung:
Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
Ihre Hinweise und Anregungen
Gerne nehmen wir etwaige Mängel Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Ihre Anregungen auf. Über das Kontaktformular auf der Startseite haben sie die Möglichkeit entsprechende Mängel zu melden oder wenden Sie sich an:
Formular zur Meldung nicht barrierefreie Inhalte oder einen Mangel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen Schlichtungsstelle
Das Land Niedersachsen richtet laut § 9 d, Abs. 1 NBGG eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein.
Kontaktdaten:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. April 2024 erstellt und überprüft.